Die wichtigsten Regeln für Drohnen 2024

Die meisten Drohnenflüge erfolgen in der offenen Kategorie. Ab 2024 ändern sich einige Drohnenregeln in der offenen Kategorie. In diesem Blog erklären wir Ihnen alle Drohnenregeln, die ab dem 1. Januar 2024 in der offenen Kategorie gelten.

Allgemeine Drohnenregeln im Jahr 2024

Die allgemeinen Drohnenregeln gelten für alle Drohnenflüge in der offenen Kategorie, unabhängig vom Gewicht oder der Anwesenheit eines Cx-Labels.

 Die allgemeinen Drohnenregeln lauten wie folgt:

  • Die Drohne darf maximal 120 Meter hoch fliegen.
  • Die Drohne muss in Sichtweite des Piloten (VLOS) fliegen.
  • Die Drohne darf in den Niederlanden nur tagsüber fliegen.
  • Es ist nicht erlaubt, in einer (temporären) No-Fly-Zone zu fliegen.
  • Es ist nicht erlaubt, über Menschenmengen zu fliegen.

Wenn Sie mit einer Drohne ab 250 Gramm fliegen, gelten auch die folgenden Regeln:

  • Der Drohnenpilot muss im Besitz eines EU-Drohnenführerscheins sein.
  • Der Drohnenpilot muss sich beim LBA mit einer Betreibernummer registrieren.

Welche Drohnenregeln gelten für die Unterkategorien?

Die offene Kategorie hat drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Jede Unterkategorie hat unterschiedliche Einschränkungen in Bezug auf den Abstand zu Menschen und Gebäuden. Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Abstandskriterien.

A1

Fliegen über (wenigen) unbeteiligten Personen erlaubt
Fliegen über Menschenmengen nicht erlaubt
Fliegen über Gebäuden erlaubt

A2

Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen oder
Mindestabstand von 5 Metern zu unbeteiligten Personen im Langsamflugmodus
Fliegen über Gebäuden erlaubt

A3

 

Mindestabstand von 150 Metern zu nicht betroffenen Personen, Gebäuden, Industrie und Erholungsgebieten

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Cx-Kennzeichnung der Drohne bestimmen, in welcher Unterkategorie Sie fliegen dürfen. Wenn die Drohne keine Cx-Etikett hat, können Sie weiterhin mit ihr fliegen, aber Sie könnten in einer anderen Unterkategorie landen.

Außerdem kann von Ihrem Fluggerät verlangt werden, dass es eine Remote ID sendet. Dies bedeutet, dass die Behörden das Flugzeug während des Fluges digital überprüfen können.

Es gibt in der offenen Kategorie fünf Cx-Kennzeichnungen für Drohnen: C0 bis C4. Diese Tabelle zeigt für jedes Cx-Label, in welcher Unterkategorie Sie fliegen dürfen und ob eine Remote ID erforderlich ist.

Cx-Etikett

Unterkategorie

Zertifikat

Remote ID 

C0

A1

 A1/A3 Zertifikat empfohlen

 

Nicht erforderlich

C1

A1

A1/A3 Zertifikat erforderlich

Zertifikat erforderlich

C2

A2*

A1/A3 + A2 Zertifikat erforderlich

Pflichtig

C3, C4

A3

A1/A3 Zertifikat erforderlich

Zertifikat erforderlich

*Sie können auch in der Unterkategorie A3 mit einer C2-Etikett fliegen, das A2-Zertifikat bleibt jedoch obligatorisch

Sicherlich haben nicht alle Flugzeuge ein Cx-Label. Denken Sie nur an alle älteren Flugzeuge. Viele werden daher ohne Cx-Kennzeichnung fliegen.

Hilfe, mein Flugzeug hat kein Cx-Etikett

Für Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung wird die Unterkategorie, in der sie fliegen dürfen, auf der Grundlage des Gewichts der Drohne bestimmt. Drohnen unter 250 Gramm dürfen weiterhin in der Unterkategorie A1 fliegen. Drohnen über 249 Gramm ohne Cx-Kennzeichnung werden ab dem 1. Januar 2024 in die Unterkategorie A3 fallen.

Hat Ihre Drohne kein Cx-Label und ist sie vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt gekommen? Dann können Sie diese weiterhin legal in der entsprechenden Unterkategorie fliegen. Ohne Remote-ID-Anforderung. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Hersteller in der EU keine Geräte mehr ohne Cx-Kennzeichnung auf den Markt bringen. Eine Ausnahme gilt für selbstgebaute Drohnen, für die keine Remote-ID erforderlich ist. Für den Betrieb in der speziellen Kategorie gilt immer die Remote-ID-Anforderung.

Brauche ich eine Registrierung als Pilot?

Wenn Ihre Drohne eine Kamera hat oder mehr als 249 Gramm wiegt, müssen Sie sich beim LBA als Betreiber registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Betreibernummer per E-Mail. Diese Betreibernummer muss sichtbar an der Außenseite der Drohne angebracht werden.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Drohnen der offenen Kategorie mit einer C1-, C2-, C3- und C4-Kennzeichnung die Betreibernummer per Remote ID übertragen. Sie müssen die Betreibernummer in der Software (Flug-App) eingeben.

Welches EU-Drohnenzertifikat benötige ich?

Welchen EU-Drohnenführerschein Sie benötigen, hängt von der Unterkategorie ab, in der Sie fliegen werden. Die EU-Drohnenlizenz für die offene Kategorie besteht aus zwei Zertifikaten: das Basiszertifikat A1/A3 und das zusätzliches Zertifikat A2.

Wenn Sie in der Unterkategorie A1 oder A3 fliegen, brauchen Sie nur die Grundbescheinigung A1/A3 zu erwerben. Wenn Sie eine Drohne mit der Kennzeichnung C2 besitzen, ist der Erwerb der Zusatzbescheinigung A2 ebenfalls obligatorisch.

Sie können unsere Entscheidungshilfe nutzen, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten.

Wie bekomme ich meinen EU-Drohnenführerschein?

Ihr Online-Training für die EU-Drohnenlizenz sieht wie folgt aus: 

  • Bestellen Sie die Schulung + Prüfung für das gewünschte Zertifikat bequem über unsere Website.
  • Nachdem Sie eine Bestellung aufgegeben haben, erhalten Sie eine E-Mail mit den Anmeldedaten für den Kurs und die Prüfung.
  • Loggen Sie sich in unsere Online-Lernumgebung ein. Anhand von klarem Text und unterstützenden Bildern werden wir Ihnen alle Drohnenvorschriften des Jahres 2024 erklären.
  • Nach dem Studium des Kursmaterials können Sie die Prüfung ablegen, die in der gleichen Online-Lernumgebung stattfindet. Die Prüfung ist jederzeit verfügbar und Sie können sie kostenlos wiederholen.
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie über uns Ihr offizielles Zertifikat beantragen.

Direkt nach Ihrer Beantragung erhalten Sie das offizielle EU-Drohnenzertifikat per E-Mail. Sie können dieses Zertifikat ausdrucken oder digital auf Ihrem Telefon oder Tablet mitnehmen. Damit erfüllen Sie die europäischen Drohnenvorschriften von 2024.

Ich habe eine Frage zu den Drohnenregeln 2024

Haben Sie eine Frage zu den Drohnenregeln, die ab 1. Januar 2024 gelten? Möchten Sie wissen, in welche Unterkategorie Sie ab 2024 fallen oder welche Bescheinigung Sie benötigen, um Ihre Drohne zu fliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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