Aktualisierung der Drohnenvorschriften im Jahr 2026

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Im Jahr 2026 wurden die ersten EU-Drohnenlizenzen verlängert. In Luxemburg und im Vereinigten Königreich wurden einige Änderungen an den Drohnenvorschriften vorgenommen. In diesem Blog stellen wir die wichtigsten Änderungen vor.

Erste Drohnenlizenzen sind abgelaufen

Die ersten Drohnenlizenzen (ausgestellt am 1. Januar 2021) sind abgelaufen. Die EU-Drohnenlizenz ist bis zu fünf Jahre nach ihrer Ausstellung gültig. Es ist möglich, Ihre EU-Drohnenlizenz zu verlängern. Bitte tun Sie dies vor dem Ablaufdatum.

Seit Ende 2025 ist unser Verlängerungs-/Auffrischungskurs verfügbar. Mit diesem kurzen Auffrischungskurs können Sie Ihren Drohnenführerschein um weitere fünf Jahre verlängern. Inzwischen wurden die ersten Drohnenführerscheine verlängert.

Drohnenvorschriften EU

Änderung der Drohnenvorschriften in Luxemburg

Viele Menschen reisen nach Luxemburg. Dieses Land wendet, wie alle EU-Mitgliedstaaten, die europäischen Rechtsvorschriften für Drohnen an. Zusätzlich zu den europäischen Drohnenvorschriften gelten seit 2026 auch die folgenden nationalen Drohnenvorschriften:

  • Die Registrierung als Betreiber ist für alle Drohnenaktivitäten obligatorisch.
  • Verstöße gegen die Drohnenvorschriften können nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (insbesondere für das Fliegen außerhalb gültiger Zonen und das Fliegen ohne entsprechende Ausbildung und Registrierung).
  • Die Beantragung von Zertifikaten und die Registrierung sind mit Kosten verbunden.

Bei der Einführung dieser zusätzlichen Vorschriften liegt der Schwerpunkt auf dem Fliegen außerhalb der zulässigen Zonen. Die einzige gültige Drohnenkarte für Luxemburg ist Geoportal. Der europäische Drohnenführerschein ist in Luxemburg gültig. Zusätzlich zu diesem Drohnenführerschein ist für alle Drohnenaktivitäten auch die Betreibernummer erforderlich.

Anpassung der Drohnenvorschriften im Vereinigten Königreich

Obwohl die europäische Gesetzgebung nicht für das Vereinigte Königreich gilt, möchten wir dennoch die wichtigsten Änderungen in dieser Drohnen-Gesetzgebung kurz erläutern. Viele Drohnenpiloten nehmen ihre Drohne mit auf Reisen ins Vereinigte Königreich.

Wenn Sie im Vereinigten Königreich mit einer Drohne fliegen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Änderungen der Drohnenvorschriften:

  • Die Registrierung als Betreiber und der Erwerb einer Flyer-ID (Theoriezertifikat) sind für Drohnen ab 100 Gramm (zuvor 250 Gramm) obligatorisch.
  • Neue Klassenkennzeichnungen (UK0 bis UK6) für Drohnen, die ab 2026 auf den britischen Markt kommen.
  • EU-Cx-Kennzeichnungen werden noch bis Ende 2027 anerkannt („toleriert”).
  • Remote-ID ist für Drohnen mit einer UK1-, UK2- und UK3-Kennzeichnung erforderlich.
  • Ab 2028 ist Remote-ID für alle Drohnen über 100 Gramm erforderlich.

Die oben genannten Punkte stellen eine deutliche Verschärfung der Vorschriften gegenüber den EU-Vorschriften dar und sind daher bemerkenswert.

Der EU-Drohnenführerschein und die europäische Betreibernummer sind im Vereinigten Königreich nicht gültig. Wenn Sie im Vereinigten Königreich mit einer Drohne fliegen möchten, müssen Sie die sogenannte „Flyer ID” erwerben. Diese ist für alle Personen obligatorisch, die mit einer Drohne über 100 Gramm fliegen.

Drohnenvorschriften 2026

Erwartungen für Drohnenpiloten im Jahr 2026

Wir erwarten keine Änderungen der allgemeinen Regeln:

  • In der offenen Kategorie dürfen Sie maximal 120 Meter hoch fliegen, wobei die Drohne immer in direkter Sichtweite sein muss.
  • Sie dürfen nicht in No-Fly-Zonen fliegen.
  • Für Drohnen mit Kamera und andere Drohnen ab 250 Gramm müssen Sie sich als Pilot registrieren lassen.
  • Eine Drohne eines Herstellers muss zwingend ein Cx-Label haben, und ab dem C1-Label ist Remote-ID obligatorisch.

Es bleibt wichtig, eine aktuelle Drohnenkarte zu verwenden.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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