Drohnen-Regeln

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Drohnen werden immer beliebter. Eine Drohne darf in Ihrer Ausrüstung fast nicht mehr fehlen. Ganz gleich, ob Sie Urlaubsfotos oder professionelle Aufnahmen machen möchten – jeder, der eine Drohne fliegen lässt, muss sich mit den europäischen Vorschriften für Drohnen auseinandersetzen.

In diesem Blog erklären wir Ihnen, wo Sie in Europa mit einer Drohne fliegen dürfen und wo nicht, welche Regeln für das Fliegen mit Drohnen gelten und ob Sie eine Lizenz erwerben müssen. Kurz gesagt: alle Informationen, die Sie benötigen, um in der EU legal mit einer Drohne zu fliegen.

Allgemeine Drohnenvorschriften in Europa

In der gesamten EU gelten dieselben allgemeinen Drohnenvorschriften. Der Vorteil dabei ist, dass Ihr Drohnenzertifikat und Ihre Betreibernummer in der gesamten EU gültig sind.

Bitte beachten Sie:

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter
  • Drohne stets in Sichtweite halten (VLOS)
  • Fliegen nur im unkontrollierten Luftraum
  • Nicht über Menschenmengen/Gruppen fliegen
  • EU-Drohnenlizenz ab 250 Gramm erforderlich
  • Registrierungspflicht für Drohnen mit Kamera und Drohnen ab 250 Gramm
  • Remote-ID ist für Drohnen mit einer C1-, C2-, C3- oder C4-Kennzeichnung vorgeschrieben

Regeln abhängig von Ihrer Drohne

Innerhalb der offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien:

Unterkategorie

Vorschriften

A1

C0 / C1-zertifizierte Drohnen; Eigenbauten unter 250 Gramm

Fliegen über einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt; über Menschenmengen verboten. Fliegen über bebauten Flächen erlaubt.

A2

Drohnen der Klasse C2

Mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen oder 5 Meter im Low-Speed-Modus. Fliegen über bebauten Flächen erlaubt.

A3

Drohnen der Klassen C3/C4: Eigenbauten ab 250 Gramm

Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

Bitte beachten Sie: zusätzliche nationale Vorschriften

Je nach Land können zusätzliche Vorschriften gelten. Wir haben die ergänzenden Vorschriften der meistbesuchten EU-Länder zusammengestellt:

  • Deutschland: Haftpflichtversicherung obligatorisch, Flüge über bebautem Gebiet nur mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers erlaubt
  • Österreich: Haftpflichtversicherung obligatorisch
  • Niederlande: Flüge sind nur tagsüber erlaubt, Nachtflüge sind verboten
  • Frankreich: Flüge über städtischen Gebieten sind ohne Genehmigung nicht erlaubt
  • Griechenland: Flug über das DAGR-Portal anmelden
  • Spanien: EU-Drohnenführerschein auch für Drohnen unter 250 Gramm vorgeschrieben

Drohnenkarten europäischer Länder

Drohnenflüge sind im unkontrollierten Luftraum/offenen Luftraum erlaubt. Dies sind die Gebiete, in denen kein anderer Luftraum aktiv ist. Ist jedoch ein anderer Luftraum aktiv, wie beispielsweise eine No-Fly-Zone oder eine Natura-2000-Zone, ist das Fliegen mit einer Drohne nicht erlaubt.

Die Luftraumzonen finden Sie auf der Drohnenkarte. Über diesen Link finden Sie alle europäischen Drohnenkarten.

Benötige ich in Europa einen EU-Drohnenführerschein?

Ja, wenn Sie eine Drohne mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr in der EU, in Norwegen, Schweden oder der Schweiz fliegen, ist der EU-Drohnenführerschein vorgeschrieben. Welchen Drohnenführerschein Sie benötigen, hängt von der Drohne ab, mit der Sie fliegen. Über diese Entscheidungshilfe können Sie ganz einfach berechnen, welches Zertifikat Sie benötigen.

Haben Sie eine Betreibernummer in Europa?

Die Registrierung als Betreiber ist für Drohnen mit Kamera und für Drohnen ab 250 Gramm vorgeschrieben. Ihre Betreibernummer ist in der gesamten EU, in Norwegen, Schweden und der Schweiz gültig.

Ihre Betreibernummer ist in all diesen Ländern gültig. Beantragen Sie die Nummer daher nur einmal und nicht erneut in einem anderen Land.

Drohne im Flugzeug mitnehmen

Bei den meisten Fluggesellschaften ist es erlaubt, eine kompakte Drohne an Bord mitzunehmen. Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Transportieren Sie Akkus immer im Handgepäck, nicht im aufgegebenen Gepäck
  • Entladen Sie die Akkus vor Ihrem Flug
  • In der Regel gehört die Drohne ins Handgepäck, bei einigen Fluggesellschaften jedoch in das aufgegebene Gepäck
  • Prüfen Sie vor dem Abflug stets die spezifischen Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft

Fliegender Start in Europa

Begeben Sie sich gut vorbereitet mit Ihrer Drohne in Europa auf die Reise. Durch den Erwerb Ihres EU-Drohnenführerscheins erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sind über die neuesten Drohnenvorschriften informiert. Während der Ausbildung zum EU-Drohnenführerschein lernen Sie alle Drohnenvorschriften kennen, erfahren, wo Sie mit einer Drohne fliegen dürfen und welche Umstände Sie dabei berücksichtigen müssen.

Die Schulung und die Prüfung für den EU-Drohnenführerschein finden vollständig online statt. Sie können diese innerhalb eines Tages absolvieren. Oftmals ist es auch vorgeschrieben, den EU-Drohnenführerschein zu erwerben, bevor Sie mit einer Drohne fliegen dürfen.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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