Drohnen-Versicherung

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Sie müssen eine Versicherung gegen Verletzungen und/oder Schäden abschließen, wenn Sie eine Drohne fliegen. In diesem Blog erklären wir, welche Arten von Versicherungen es gibt.

Europäischen Verordnung

Das Fliegen eines RPAS birgt das Risiko, Schäden und Verletzungen zu verursachen. Artikel 4 der Europäischen Verordnung 785/2004 besagt: „[...] Luftfahrzeugbetreiber müssen gemäß dieser Verordnung hinsichtlich ihrer luftverkehrsspezifischen Haftung in Bezug auf [...] Dritte versichert sein.“

Zweck des Gesetzgebers

Der Hauptzweck dieser Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass Unfallopfer Zugang zu einer angemessenen Entschädigung haben. Auch im Falle von Sachschäden bei Beinaheunfällen. Die einschlägige Verordnung legt einen Haftungsmindestbetrag (eine Million Euro) fest, der versichert werden sollte.

Für Verbraucher: Private Haftpflichtversicherung

Als Privatperson verfügen Sie wahrscheinlich bereits über eine Haftpflichtversicherung. Sie sollten sich bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob von Ihnen verursachte Drohnenunfälle von Ihrer Versicherung abgedeckt werden.

Für Unternehmen: Betriebshaftpflichtversicherung

Operators, d.h. Unternehmen und Organisationen (registriert bei der Handelskammer), müssen jede Drohne einzeln versichern.

Wann sind Sie nicht versicherbar?

In jedem Fall sind Sie nicht versicherbar, wenn Sie:

  • nicht alle Drohnenregeln befolgt
  • nicht mit den korrekten Papieren eine Drohne fliegen wollen
  • eine Drohne modifizieren, wodurch deren (europäische) CE-Kennzeichnung ungültig wird

Fordern Sie bei Ihrem Versicherer die aktuellen Bedingungen an und überprüfen Sie diese, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ausschluss von Schäden durch Kriegsereignisse

Artikel 4 der Europäischen Verordnung 785/2004 besagt: „Die versicherten Risiken müssen Kriegshandlungen, Terrorakte, Entführungen, Sabotage, die unrechtmäßige Inbesitznahme von Luftfahrzeugen und Aufruhr einschließen.“

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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