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Häufig gestellte Fragen

  • Wie sieht die Prüfung aus?

    Die Prüfung (EU-Kompetenznachweis) A1-A3 besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und hat ein Zeitlimit von 60 Minuten. Für die (beaufsichtigte) Prüfung (EU-Fernpiloten-Zeugnis) A2 beantworten Sie 30 Multiple-Choice-Fragen in 30 Minuten. Sie können die Prüfung nur online ablegen.

  • Ist es möglich, die Prüfung gegebenenfalls zu wiederholen?

    Sobald Sie mit der Schulung beginnen, beginnt die Abonnementsdauer von 30 Tagen. Innerhalb dieser Abonnementsdauer ist es möglich, die Prüfung auf unbestimmte Zeit kostenlos zu wiederholen. Dies gilt sowohl für den EU-Kompetenznachweis (A1-A3) als auch für das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2).

  • Bei wem beantrage ich meinen EU-Drohnenführerschein?

    Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung können Sie den EU-Drohnenführerschein selbst bei der niederländischen Fahrzeugzulassungsbehörde RDW beantragen.

  • Muss ich mich als Drohnenpilot registrieren?

    Ja, dies ist für Drohnen ab 250 Gramm oder leichtere Drohnen mit Kamera obligatorisch. Sie melden sich bei dem LBA an.

  • Ist eine Haftpflichtversicherung für mein Luftfahrzeug obligatorisch?

    Wir empfehlen auf jeden Fall, Ihre Drohne zu versichern. Vorgeschrieben ist sie allerdings erst bei Geräten ab 20 Kilo.

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  • EU-Drohnenprüfung
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