Sind Drohnen in Wohngebieten erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Drohnen nicht über Häusern und Gebäuden fliegen, dies ist in der deutschen Gesetzgebung für Drohnen festgelegt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die dies dennoch ermöglichen. In diesem Artikel erläutern wir, wann das Fliegen über Wohngebieten mit Drohnen erlaubt ist und welche Regeln dabei gelten.
Deutsche Gesetzgebung für Drohnen in Wohngebieten
Gemäß der deutschen Gesetzgebung dürfen Drohnen gemäß dem nationalen Gesetz nicht über Wohnhäusern fliegen, es sei denn, der Eigentümer des Hauses hat seine Zustimmung gegeben.
Für diese Gesetzgebung gelten einige Ausnahmen. Private Drohnenpiloten dürfen über Gebäuden ohne Zustimmung fliegen, wenn die Drohnen weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera haben.
Ausnahme für professionelle Nutzung
Professionelle Drohnenpiloten dürfen über Wohngebieten fliegen, wenn:
- Der Flug notwendig ist und nicht über öffentlichen Bereichen erfolgen kann.
- Ein berechtigtes Interesse besteht.
- Die Erlangung einer Genehmigung unzumutbar ist.
Für professionelle Drohnenflüge über Gebäuden gelten bestimmte Anforderungen. Anforderungen an den Drohnenflug:
- Der Drohnenflug erfolgt in einer Höhe zwischen 100 und 120 Metern.
- Der Flug erfolgt zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
- Die Privatsphäre wird gewahrt.
- Es kommt zu keiner Lärmbelästigung.
- Die Bewohner sind (so weit wie möglich) informiert.
Europäische Gesetzgebung für Drohnen in Wohngebieten in 2024
Gemäß der europäischen Gesetzgebung sind Drohnenflüge über und in der Nähe von Gebäuden in den Unterkategorien A1 und A2 möglich. Sie dürfen in diesen Unterkategorien fliegen, wenn Ihre Drohne über ein C0-, C1- oder C2-Etikett verfügt. Der Drohnenpilot muss außerdem über die entsprechende Zertifizierung verfügen.
Die europäische Anforderungen an die Drohne und den Piloten sind wie folgt:
- Die Drohne verfügt über ein C0-Label.
- Die Drohne verfügt über ein C1-Label und der Pilot besitzt ein A1/A3-Zertifikat.
- Die Drohne verfügt über ein C2-Label und der Pilot besitzt ein A1/A3 + A2-Zertifikat.
Drohnen ohne Cx-Label oder mit einem höheren Cx-Label fallen in die Unterkategorie A3. In der Unterkategorie A3 muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden eingehalten werden. Drohnenflüge über und in der Nähe von Gebäuden sind in der Unterkategorie A3 nicht möglich.