Drohnen-Kategorien: Welche Regeln gelten?

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Wo Sie fliegen dürfen, ob Sie eine EU-Drohnenlizenz benötigen und wie viel Abstand Sie zu Menschen und Gebäuden einhalten müssen, hängt von der Drohnenkategorie ab, in der Sie fliegen werden. Es gibt mehrere Drohnenkategorien. In welcher Drohnenkategorie Sie fliegen dürfen, hängt von der Cx-Etikett und ansonsten vom Gewicht der Drohne ab. Welche Regeln in den einzelnen Drohnenkategorien gelten, können Sie in diesem Blog nachlesen.

Drohnen-Kategorien

1. Offene Kategorie für Drohnen
2. Drohnen Unterkategorie A1
3. Drohnen Unterkategorie A2
4. Drohnen Unterkategorie A3
5. Die spezielle Kategorie

Offene Kategorie für Drohnen

Die meisten Flüge werden in der offenen Kategorie durchgeführt. Die offene Kategorie bedeutet, dass Sie Drohnen im unkontrollierten Luftraum fliegen dürfen. Allerdings benötigen Sie für Drohnenflüge in der offenen Kategorie häufig eine EU-Drohnenlizenz und eine Registrierungsnummer. Es gibt drei Unterkategorien der offenen Kategorie: Unterkategorie A1, Unterkategorie A2 und Unterkategorie A3. Welche Drohnenregeln in der offenen Kategorie gelten, können Sie in unserem Blog Drohnenregeln im Jahr 2023 nachlesen.

Drohnen-Unterkategorie A1

In der Unterkategorie A1 dürfen Sie bis zum 1. Januar 2024 kleine, leichte Drohnen bis zu 500 Gramm fliegen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dies nur noch für Drohnen bis zu 250 Gramm. Schwerere Drohnen ohne Cx-Etikett fallen in die Unterkategorie A3.

Drohnen bis zu 250 Gramm dürfen über Menschen fliegen, aber nicht über Menschenmengen. Sie dürfen über und über Gebäuden fliegen. Um diese Drohnen zu fliegen, müssen Sie das Handbuch der Drohne durchlesen. Wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, müssen Sie sich beim LBA registrieren lassen.

Drohnen zwischen 250 Gramm und 500 Gramm dürfen nicht direkt über Menschen fliegen. Es gibt jedoch kein Abstandskriterium zu Personen. Sie dürfen über und über Gebäuden fliegen. Um eine Drohne ohne Cx-Label mit einem Gewicht zwischen 250 und 500 Gramm zu fliegen, müssen Sie im Besitz der EU-Drohnenlizenz A1/A3 sein. Sie absolvieren einen Online-Schulungskurs und legen eine Online-Prüfung ab.

Drohnen-Unterkategorie A2

In der Unterkategorie A2 dürfen Sie im Jahr 2023 Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 Kilo fliegen. In dieser Drohnenkategorie müssen Sie einen Abstand von 50 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten. Es ist erlaubt, über und über Gebäuden zu fliegen.

Um in der Unterkategorie A2 zu fliegen, muss der Pilot die EU-Drohnenlizenz A1/A3 + A2 besitzen. Da schwerere Drohnen über und über Gebäuden geflogen werden dürfen, ist das zusätzliche Zertifikat A2 erforderlich. Der Pilot sollte sich außerdem beim LBA registrieren lassen.

Drohnen-Unterkategorie A3

In der Unterkategorie A3 dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm geflogen werden. In der Unterkategorie A3 muss der Pilot einen Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden, Menschen, Industrie und Erholungsgebieten einhalten.

Um in der Unterkategorie A3 zu fliegen, muss der Pilot die EU-Drohnenlizenz A1/A3 besitzen. Der Pilot muss sich außerdem beim LBA registrieren lassen.

Ändern sich die Drohnenkategorien im Jahr 2024?

Die Kategorien ändern sich nicht, aber... die Übergangsregelung für Drohnen wird am 1. Januar 2024 enden. Das bedeutet, dass Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung ab 250 Gramm dann in die Unterkategorie A3 fallen. Wenn Sie also eine neue Drohne kaufen, ist es ratsam zu prüfen, ob die Drohne ein Cx-Label hat oder bekommen wird (C0, C1 oder C2).

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Cx-Labels und in welche Kategorie das Fluggerät fällt:

Cx-Etikett Unterkategorie Kriterien Registrierung Zertifikat
C0 A1 Über Menschen, nicht über Menschenmengen. Über Gebäuden. Ja A1-A3 empfohlen
C1 A1 Nicht direkt über Menschen. Nicht über Menschenmengen. Über Gebäuden. Ja A1-A3
C2* A2 Min. 30 Meter Abstand zu Menschen, min. 5 Meter Abstand im Niedriggeschwindigkeitsmodus. Über Gebäuden. Ja A1-A3 und A2
C3/C4 A3 Min. 150 Meter Abstand zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten. Ja A1-A3

* Mit einem C2-Label können Sie übrigens auch in der Unterkategorie A3 fliegen, solange Sie sich an die Einschränkungen halten, die für die Unterkategorie A3 gelten.

Spezielle Kategorie

Wenn Sie z.B. in einer Flugverbotszone fliegen wollen oder bestimmte Grenzen in der offenen Kategorie überschreiten, landen Sie in der Speziellen Kategorie.

Drohnenfliegen in der EU? Holen Sie sich Ihren EU-Drohnenführerschein

Für das Fliegen einer Drohne benötigen Sie oft einen EU-Drohnenführerschein. Die EU-Drohnenlizenz können Sie einfach und schnell online erwerben. Sie erhalten die EU-Drohnenlizenz wie folgt:

  1. Belegen Sie einen Online-Schulungskurs, der alle Drohnenregeln erklärt
  2. Legen Sie eine Online-Prüfung ab
    (diese kann jederzeit bei uns begonnen und kostenlos wiederholt werden)
  3. Nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie die offizielle EU-Drohnenlizenz beantragen
    (ausgestellt von der RDW in den Niederlanden; genehmigt von der EASA)

Fragen dazu, welchen EU-Drohnenführerschein Sie für Ihre Drohne benötigen? In welcher Drohnenkategorie dürfen Sie fliegen? Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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