Drohnenregeln Deutschland
Seit dem 6. August 2026 ist das Drohnenfliegen im kontrollierten Luftraum rund um deutsche Flughäfen deutlich einfacher geworden. Für viele Flüge in den äußeren Bereichen einer Kontrollzone (CTR) benötigen Sie künftig keine gesonderte Genehmigung der Flugsicherung mehr. Wo früher nahezu jeder Flug innerhalb einer deutschen CTR eine Genehmigung erforderte, gilt nun in den Außenzonen eine automatische, allgemeine Freigabe. In diesem Leitfaden erfahren Sie, was sich genau geändert hat, welche Höhen gelten und wo Sie weiterhin aufpassen müssen.
Was hat sich geändert?
Die deutsche Flugsicherung DFS hat die Verfahren für Drohnen in CTRs überarbeitet. Bis vor Kurzem mussten Sie für fast jeden Flug innerhalb einer CTR eine Genehmigung beantragen, was oft lange Bearbeitungszeiten und viel Verwaltungsaufwand bedeutete, insbesondere bei wiederkehrenden Inspektionen und Messungen. Die neue Regelung (NfL 2026-1-3960) ersetzt die alte und teilt jede CTR in vier Zonen auf, jeweils mit einer eigenen Höhenbegrenzung.
Die vier Zonen erklärt
Jede deutsche CTR ist nun in einen Innenbereich (Zone 1) und einen Außenbereich (Zonen 2 bis 4) unterteilt. Nur in Zone 1 benötigen Sie weiterhin eine Genehmigung.
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Zone |
Lage |
Maximale Höhe |
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1 |
Direkt rund um den Flughafen und die Start- und Landebahnen |
Immer Genehmigung erforderlich |
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2 |
Innerster Teil des Außenbereichs |
25 m über Flughafen- oder Bodenhöhe (die niedrigere gilt) |
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3 |
Mittlerer Bereich des Außenbereichs |
45 m über Flughafen- oder Bodenhöhe (die niedrigere gilt) |
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4 |
Übriger Teil der CTR |
100 m über Flughafenhöhe oder 50 m über Grund (die höhere gilt) |
In den Zonen 2, 3 und 4 gilt eine allgemeine Freigabe: Sie dürfen dort ohne gesonderten Antrag fliegen, sofern Sie innerhalb der Höhenbegrenzung dieser Zone bleiben und die übrigen Bedingungen erfüllen. Möchten Sie höher als die Zonengrenze fliegen oder fliegen Sie in Zone 1, benötigen Sie weiterhin eine Genehmigung.
Drohneninspektionen hoher Objekte
Speziell für die professionelle Arbeit gibt es eine Ausnahme. Wenn Sie ein hohes Objekt wie eine Windkraftanlage, eine Brücke, einen Mast oder ein Gebäude inspizieren, dürfen Sie die reguläre Höhenbegrenzung überschreiten, solange Ihre Drohne innerhalb von 30 Metern horizontal und 15 Metern vertikal zum Objekt bleibt. Das macht Fassaden-, Dach- und Turbineninspektionen in einer CTR deutlich praktikabler als zuvor.
Eine zentrale digitale Anlaufstelle für Anträge
Gleichzeitig mit den neuen Regeln führte Deutschland eine zentrale digitale Anlaufstelle ein. Über das DFS-Portal und das DIPUL-Kartentool prüfen Sie, ob für Ihren Flug eine Genehmigung erforderlich ist, und reichen diese bei Bedarf gleich ein. Damit verschwindet das zersplitterte System, bei dem jeder Flughafen sein eigenes Verfahren hatte. Rechnen Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit: Für die Bearbeitung eines individuellen Antrags sind in der Regel etwa zwei Wochen anzusetzen.

Für welche Flughäfen gilt das?
Die neuen Verfahren gelten für die CTRs der großen deutschen Flughäfen, darunter Berlin Brandenburg, Bremen, Köln/Bonn, Dresden, Düsseldorf, Erfurt-Weimar, Frankfurt Main, Hamburg, Hannover, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart. Für kleinere Flughäfen und regionale Flugplätze gelten gesonderte, eigene Regelungen. Prüfen Sie daher immer die Zonenkarte des jeweiligen Flughafens, an dem Sie fliegen möchten.
Was bedeutet das für Drohnenpiloten?
Wenn Sie mit einem niederländischen EU-Drohnenführerschein in Deutschland fliegen, ändert sich an Ihren Papieren nichts: Dieser Nachweis ist ganz normal gültig. Was sich ändert, ist, dass Sie in der Nähe deutscher Flughäfen mehr legale Möglichkeiten haben als zuvor, ohne jedes Mal einen Antrag stellen zu müssen. Für alle, die im deutschen Grenzgebiet fliegen oder professionell Inspektionen durchführen, sind das gute Neuigkeiten. Zwei Dinge bleiben unverändert wichtig:
• Gültige Registrierung. Das bedeutet, dass Sie über einen gültigen EU-Drohnenführerschein verfügen und sich als Betreiber registriert haben. Den EU-Drohnenführerschein müssen Sie im Falle einer Kontrolle vorzeigen können. Die Betreibernummer muss an der Drohne angebracht und in manchen Fällen per Remote-ID ausgesendet werden.
• Prüfen Sie vor jedem Flug die Karte. Nutzen Sie das DIPUL-Kartentool und die Zonenkarte des Flughafens. Zonen und Höhen unterscheiden sich je nach Ort, und die Bundesländer können zusätzliche Regeln haben, zum Beispiel zu Flugzeiten in Wohngebieten.
Häufig gestellte Fragen
Was hat sich seit August 2026 an den Drohnenregeln in Deutschland geändert?
Seit dem 6. August 2026 ist jede deutsche CTR in vier Zonen unterteilt. In den äußeren Zonen (2 bis 4) gilt eine automatische, allgemeine Freigabe, wodurch Sie dort ohne gesonderte Genehmigung innerhalb der Höhenbegrenzung fliegen dürfen. Nur in Zone 1, direkt rund um den Flughafen, ist noch eine individuelle Genehmigung erforderlich.
Wie hoch darf ich in einer deutschen CTR fliegen?
Das hängt von der Zone ab: 25 Meter in Zone 2, 45 Meter in Zone 3 und bis zu 100 Meter (über Flughafenhöhe) oder 50 Meter über Grund in Zone 4.
Ist mein niederländischer EU-Drohnenführerschein in Deutschland gültig?
Ja. Der EU-Drohnenführerschein ist in allen EU-Ländern gültig, also auch in Deutschland.
Darf ich jetzt überall rund um deutsche Flughäfen fliegen?
Nein. In Zone 1, direkt rund um den Flughafen und die Landebahnen, bleibt eine Genehmigung verpflichtend. In den Außenzonen dürfen Sie unter der allgemeinen Freigabe fliegen, aber nur innerhalb der Höhenbegrenzung und der Bedingungen. Außerdem bleiben Sie selbst dafür verantwortlich, bemanntem Luftverkehr auszuweichen.
Wo beantrage ich eine Genehmigung, wenn ich sie doch brauche?
Über die zentrale digitale Anlaufstelle der DFS und das DIPUL-Kartentool. Dort prüfen Sie, ob Sie eine Genehmigung benötigen, und reichen diese bei Bedarf direkt ein. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen pro Antrag.
Wann gilt die Hindernis-Ausnahme?
Wenn Sie ein hohes Objekt inspizieren (Windkraftanlage, Brücke, Mast, Gebäude), dürfen Sie die Zonengrenze überschreiten, solange Sie innerhalb von 30 Metern horizontal und 15 Metern vertikal zum Objekt bleiben. Das ist vor allem für professionelle Inspektionsflüge relevant.
Gut vorbereitet über die Grenze
Die neuen deutschen Regeln geben Ihnen mehr Spielraum, verlangen aber auch, dass Sie genau wissen, in welcher Zone Sie sich befinden und welche Höhe dort gilt. Dieses Wissen beginnt mit einer soliden Grundlage. Mit dem EU-Drohnenführerschein fliegen Sie legal in ganz Europa, einschließlich Deutschland. Drone Class ist von RDW und EASA anerkannt, 75.000+ Piloten sind Ihnen vorausgegangen – mit 4,9 aus 3.300+ Bewertungen, und 95 % bestehen beim ersten Mal.