Das EU-Fernpiloten-Zeugnis
Fliegen in der Unterkategorie A2 hat den Vorteil, dass Sie in bebauten Gebieten mit einer etwas schwereren Nutzlast operieren können. Das gilt für Drohnen mit einem C2-Label und Drohnen ohne CE-Kennzeichnung zwischen 500 g und 2 kg.
Was von Ihnen erwartet wird
Zum Beantragen eines Fernpiloten-Zeugnisses für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 bedarf es eines EU-Kompetenznachweises. Eine theoretische Präsenzprüfung und ein praktisches Selbsttraining sind obligatorisch.
Produkte
Sie können das Selbsttraining alleine oder mit unserer Unterstützung absolvieren, zum Beispiel mit modularen Flugstunden am „Training Day“. In unserem Online-Kurs können Sie zunächst einmal die Grundlagen des EU-Kompetenznachweises wiederholen und danach mit der Theorie weitermachen.
Die Online-Prüfung ist keine praktische, sondern eine theoretische Präsenzprüfung. In max. 30 Minuten beantworten Sie 30 Multiple-Choice-Fragen. Drone Class entwickelt den Online-Kurs und die Prüfung unter Aufsicht der niederländischen Luftfahrtbehörde.
Ausstellung des Zertifikats
Es gibt kein Unterschied zwischen unserem Nachweis und dem des Luftfahrt-Bundesamts. Der EU-Kompetenznachweis ist ein europäisches Zertifikat. Ihr Zertifikat wird von der niederländischen Behörde ausgestellt.