Drohnenflüge über Festivals und Veranstaltungen

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Nein. Das Fliegen über einem Festival, Konzert oder einer anderen Menschenmenge ist in der offenen Kategorie stets verboten, unabhängig davon, welchen Drohnenführerschein Sie besitzen oder wie leicht Ihre Drohne ist.

Nur professionelle Betreiber mit einer Betriebsgenehmigung (für die spezielle Kategorie) dürfen über Menschenmengen fliegen, und selbst dann nur unter strengen Auflagen. In diesem Blog erfahren Sie, wann das Fliegen über einer Menschenmenge erlaubt ist und wann nicht.

Missverständnis: Im unkontrollierten Luftraum darf man immer fliegen

Ein Irrtum: „Auf der Karte ist keine Flugverbotszone eingezeichnet, also ist das Fliegen erlaubt.“ Leider ist die Sache etwas differenzierter. Es gelten immer zwei Grundsätze gleichzeitig.

  1. Die Art des Luftraums: Prüfen Sie, ob Sie dort fliegen dürfen (in der Tat: keine Flugverbotszonen).
  2. Betriebsvorschriften: Was dürfen Sie dort tun (Abstände zu Personen, Menschenmengen, Höhe, VLOS)? Das Flugverbot über Menschenmengen gilt auch hier.

Wann darf ich über Personen fliegen?

Die offene Kategorie umfasst drei Unterkategorien. Keine dieser drei Unterkategorien erlaubt das Fliegen über Menschenmengen.

Der Unterschied besteht darin, wie nah Sie einzelnen, unbeteiligten Personen kommen dürfen.

Unterkategorie

Um einzelne Personen herum

Über Menschenmengen

A1
(für C0-Drohnen)

Das Überfliegen von nicht beteiligten Personen ist gestattet.

Nicht gestattet

A1
(für C1-Drohnen)

Überfliegen nicht gestattet.

Nicht gestattet

A2
(für C2-Drohnen)

Überfliegen nicht gestattet. Mindestens 30 Meter horizontaler Abstand, 5 Meter im Langsamflugmodus.

Nicht gestattet

A3
(für C2-, C3- und C4-Drohnen)

Überfliegen nicht gestattet. Keine unbeteiligten Personen in der Nähe, 150 Meter Abstand zu Wohn- und Erholungsgebieten.

Nicht gestattet

Was gilt als Menschenmenge?

Nach der geltenden Gesetzgebung gilt eine Menschenmenge als eine Gruppe von Personen, die nicht ausweichen kann, sollte eine Drohne über ihnen abstürzen. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Situationen, in denen Personen als Menschenmenge gelten und in welchen nicht.

DOCH eine Menschenmenge (verboten)

KEINE Menschenmenge

Festivalpublikum vor einer Bühne

Vereinzelte Spaziergänger in einem Park

Konzert oder Open-Air-Veranstaltung

Eine ruhige Wohnstraße

Ein belebter Markt, ein Jahrmarkt oder ein Foodtruck-Platz

Ein leeres Festivalgelände während des Auf- oder Abbaus

Sporttribüne oder Zielbereich eines Laufs

Eine kleine Gruppe, die weiß, dass Sie fliegen, und damit einverstanden ist

Demonstration oder Umzug

Sportler auf einem Feld mit viel Platz um sich herum

Belebter Strand an einem Sommertag, Warteschlange am Eingang

Ein ruhiger Strand außerhalb der Saison

Der Unterschied zwischen betroffenen und nicht betroffenen Personen

Eine betroffene Person weiß, dass Sie fliegen, wurde informiert und ist damit einverstanden. Festivalbesucher sind per Definition nicht betroffen: Man kann nicht 20.000 Menschen einzeln informieren. Bei einer kleinen privaten Feier sieht das anders aus.

Vier Situationen aus der Praxis

Lassen Sie uns vor allem praktisch bleiben!

1. Ein Festival vom Rand aus filmen

Dies ist möglich, jedoch mit Bedacht. Halten Sie sich außerhalb des Geländes auf, fliegen Sie nicht über das Publikum oder Warteschlangen, halten Sie sich außerhalb einer eventuellen Flugverbotszone und behalten Sie Ihre Drohne stets im Blick. Beachten Sie außerdem, dass nahezu jedes Festival Drohnen in seinen Hausregeln verbietet: Ein Start vom Gelände aus ist ohne Genehmigung der Veranstalter schlichtweg nicht gestattet.

2. Eine Hochzeit oder eine private Feier

Hier gibt es Spielraum. Gäste einer privaten Feier können betroffene Personen sein: Sie oder das Brautpaar informieren sie darüber, dass eine Drohne fliegt; sie stimmen zu und wissen, was sie erwarten können. Dann dürfen Sie mit Ihrer Drohne bis einschließlich der C2-Klasse für Aufnahmen in die Nähe fliegen.

3. Ein Amateursportwettkampf

Das Publikum am Spielfeldrand besteht meist aus unbeteiligten Personen. Das Fliegen einer Drohne ist daher nicht ohne Weiteres erlaubt.

4. Dorffest, Jahrmarkt oder Umzug

Eine belebte Einkaufsstraße während eines Jahrmarkts ist eine Menschenmenge, so gemütlich es auch aussehen mag. Fliegen Sie also nicht darüber hinweg. Die Alternative, die funktioniert: Filmen Sie den Aufbau am frühen Morgen oder die leere Straße direkt nach Ende der Veranstaltung. Das liefert oft sogar bessere Aufnahmen als eine chaotische Massenaufnahme.

Wie Profis über Veranstaltungen fliegen

Die Drohnenaufnahmen, die Sie von Festivals und Stadien kennen, stammen von Betreibern, die in der speziellen Kategorie fliegen. Sie verfügen über eine Betriebsgenehmigung auf der Grundlage einer SORA-Risikoanalyse oder arbeiten im Rahmen eines LUC (Light UAS Certificate). Dazu gehören unter anderem Fallschirmsysteme, abgesperrte Zonen, einstudierte Abläufe, eine Genehmigung des Veranstalters und eine angemessene Versicherung. Die Bearbeitungszeit für einen Genehmigungsantrag beträgt schnell anderthalb Jahre.

Interessieren Sie sich für die spezielle Kategorie? Der Ausbildungsweg beginnt mit einer theoretischen Grundlage: dem vollständigen EU-Drohnenführerschein (A1/A3 + A2) und anschließend die STS-Ausbildung in Theorie. In der Zwischenzeit kann das Genehmigungsverfahren bereits eingeleitet werden.

Riskieren Sie eine Geldstrafe, wenn Sie über einer Veranstaltung fliegen?

Das LBA und die Polizei sorgen bei Großveranstaltungen aktiv für die Einhaltung der Vorschriften durch Drohnenerkennung. Das Fliegen über einer Menschenmenge ist einer der schwerwiegendsten Verstöße in der offenen Kategorie. Rechnen Sie mit Bußgeldern in Höhe von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro, der Beschlagnahmung Ihrer Drohne sowie – bei Gefährdung – strafrechtlicher Verfolgung. Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung: Wird jemand verletzt, haften Sie für den Schaden, und Ihre Versicherung deckt einen bewusst illegalen Flug in der Regel nicht ab.

Häufig gestellte Fragen

Darf man mit einer Drohne über einem Festival fliegen?
Nein. Das Fliegen über Menschenmengen ist in der offenen Kategorie für jede Drohne und jeden Drohnenführerschein verboten. Nur Betreiber mit einer Genehmigung in der speziellen Kategorie dürfen dies unter strengen Auflagen tun.

Was gilt laut EASA als Menschenmenge?
Eine Menschenmenge ist eine Gruppe von Menschen, die bei einem Absturz einer Drohne nicht rechtzeitig ausweichen kann. Denken Sie dabei an eine Menschenmenge bei einem Konzert, einem Festival oder einer sehr belebten, offenen Einkaufsstraße (ohne Schutzmöglichkeit).

Gilt automatisch ein Flugverbot über Veranstaltungen?
Nein. Das Festivalgelände ist nicht automatisch eine Flugverbotszone. Das Flugverbot über Menschenmengen gilt jedoch auch ohne Flugverbotszone. Bei Großveranstaltungen richtet die Behörde häufig eine vorübergehende Flugverbotszone ein. Informieren Sie sich daher vor jedem Flug bei GoDrone.

Darf eine Drohne über einer Hochzeit fliegen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gäste, die informiert sind und ihre Zustimmung erteilen, gelten als betroffene Personen. Sie dürfen den Flug mit einer Drohne der Klassen C0, C1 oder C2 durchführen. Prüfen Sie jedoch vorab, ob keine Flugverbotszone besteht.

Wie dürfen Profis über Menschenmengen fliegen?
In der speziellen Kategorie: eine Betriebsgenehmigung auf der Grundlage einer SORA-Risikoanalyse oder eines LUC. Mit Auflagen wie Fallschirmsystemen, abgesperrten Zonen und der Zustimmung des Veranstalters.

Wie hoch ist das Bußgeld für das Fliegen über einer Menschenmenge?
Richtwert: Hunderte bis Tausende Euro, je nach Schwere des Verstoßes, wobei auch eine Beschlagnahmung Ihrer Drohne möglich ist. Eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich, und Sie haften zivilrechtlich für Schäden oder Verletzungen.

Machen Sie sich mit den Regeln vertraut, bevor Sie abheben

Die Grenze zwischen einer schönen Veranstaltungsaufnahme und einem schwerwiegenden Verstoß liegt in der Kenntnis dieser Vorschriften. Genau dieses Wissen erwerben Sie unter anderem im Kurs für den EU-Drohnenführerschein (A1/A3) sowie mit dem zusätzlichen Zertifikat A2 erlernen. Drone Class ist von RDW (NL) und EASA anerkannt: Über 75.000 Piloten haben den Kurs bereits absolviert, mit einer Bewertung von 4,9 aus über 3.300 Bewertungen und einer Erfolgsquote von 95 % beim ersten Versuch.

→ Lesen Sie auch: Darf man mit einer Drohne in einem Wohngebiet fliegen?

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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