Fragen von LBA beantwortet
Natürlich können Sie Ihren Online-Kurs und Ihre Prüfung bei einem deutschen Trainer durchführen. Ist es auch möglich, diese bei Drone Class zu bestellen?
Einige Fragen von Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantwortet.
Dürfen ausländische Anbieter deutsche Verbraucher und Unternehmen schulen?
"Da es sich für die Unterkategorien, von der EU-VO vorgeschrieben, um ein Onlinesystem handelt steht es jedem EU-Bürger frei, über dieses System seinen Kompetenznachweis zu erlangen. Somit können deutsche Bürger auch die niederländische oder jede andere Plattform nutzen um den Kompetenznachweis für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie zu erwerben. Die Ausstellung der Zertifikate erfolgt dann durch die jeweilige zuständige Behörde des EU-Mitgliedstaates, dessen System der Interessent nutzt."
Also Drone Class darf Online-Kurse und Prüfungen anbieten für deutsche Bürger?
"Deutsche Bürger dürfen Kurs und Prüfung in den Niederlanden durchführen. Die niederländische Luftfahrtbehörde stellt dann die entsprechenden offiziellen Zertifikate aus und führt den Bürger in ihren Verzeichnissen / Datenbanken."
Soll die Prüfung des EU-Zertifikats für Fernpiloten eine Präsenzprüfung sein?
"Für das EU-Fernpilotenzeugnis wird die theoretische Prüfung als Präsenzprüfung abzuhalten sein. Darüber besteht im Übrigen Konsens unter allen EU-Mitgliedstaaten."
Update: Drone Class ist in den Niederlanden anerkannt. Das ermöglicht auch ausdrücklich eine Online-Prüfung für A2.
Schlussfolgerung
Dem Gesagten können Sie entnehmen, dass es keine Einwände des Luftfahrt-Bundesamtes gibt. Wir haben mit Dr.-Ing. Nadine Buchmann und Dipl.-Ing. Carsten Konzock vom LBA korrespondiert.
Drone Class
Wir sind eine anerkannte Flugschule in die Niederlande. Sie können Unsere Zertifizierung (NL-RTF-505/2) und Anerkennung anzeigen. Die Luftfahrtbehörde heißt Inspectie Leefomgeving en Transport.