Neues Gesetz, mehr Einschränkungen

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz (Drucksache 19/28179) verabschiedet. Für Drohnenpiloten in Deutschland bedeutet dieses Gesetz leider mehr Einschränkungen.

Geografische Beschränkungen 

In geografischen Gebieten ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ verboten:

  • über Flugplätzen ohne oder mit Start- und Landebahn
  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Unfallorten und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von u.a. Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und militärischen Anlagen
  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • über Naturschutzgebieten
  • über Wohngrundstücken (Drohnen ab 250 Gramm, ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers)

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 20 der Veröffentlichung.

Unsere Meinung

EASA-Mitgliedstaaten haben das Recht, die Flugsicherheit durch geografische Beschränkungen zu erhöhen. Es wird verwirrend, dass sich nationale Regeln insgeheim von Land zu Land unterscheiden. Zum Beispiel: In den Niederlanden dürfen Sie über Wohngrundstücken fliegen (bis zu 2 Kilo) im unkontrollierten Luftraum, aber sind Nachtflüge verboten. Mann könnte sagen dass diese Art von Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen verhindern in der Europäischen Union.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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