Neues Gesetz, mehr Einschränkungen
Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz (Drucksache 19/28179) verabschiedet. Für Drohnenpiloten in Deutschland bedeutet dieses Gesetz leider mehr Einschränkungen.
Geografische Beschränkungen
In geografischen Gebieten ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ verboten:
- über Flugplätzen ohne oder mit Start- und Landebahn
- über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Unfallorten und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von u.a. Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und militärischen Anlagen
- über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
- über Naturschutzgebieten
- über Wohngrundstücken (Drohnen ab 250 Gramm, ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers)
Weitere Informationen finden Sie auf Seite 20 der Veröffentlichung.
Unsere Meinung
EASA-Mitgliedstaaten haben das Recht, die Flugsicherheit durch geografische Beschränkungen zu erhöhen. Es wird verwirrend, dass sich nationale Regeln insgeheim von Land zu Land unterscheiden. Zum Beispiel: In den Niederlanden dürfen Sie über Wohngrundstücken fliegen (bis zu 2 Kilo) im unkontrollierten Luftraum, aber sind Nachtflüge verboten. Mann könnte sagen dass diese Art von Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen verhindern in der Europäischen Union.