Wie Sie eine Drohne auf Reisen mitnehmen

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Als Drohnenpilot möchten Sie Ihre Drohne natürlich mit in den Urlaub nehmen, um diese wunderschönen Drohnenaufnahmen zu machen. Doch bevor Sie diese Aufnahmen machen können, muss Ihre Drohne erst einmal den Flughafen passieren. Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengestellt, damit Sie am Gate nicht doch noch Ihre Akkus abgeben oder Ihre Drohne ganz zurücklassen müssen.

Schritte, bevor Sie eine Drohne im Flugzeug mitnehmen können

Bevor Sie abreisen, gehen Sie diese vier Punkte durch:

  1. Die Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft (variieren je nach Fluggesellschaft – informieren Sie sich auf deren Website)
  2. Die Akkus: Entladen und sicher transportieren
  3. Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck: Wo dürfen Sie Ihre Drohne transportieren?
  4. Die Vorschriften des Ziellandes: Drohnen sind nicht überall willkommen

Darf eine Drohne mit ins Flugzeug genommen werden?

Ja. Im Allgemeinen darf eine Drohne sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Einige Fluggesellschaften haben jedoch strengere Vorschriften für den Transport von Drohnen. Bei manchen Fluggesellschaften ist es vorgeschrieben, die Drohne im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Informieren Sie sich daher immer vorab auf der Website Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen, bevor Sie Ihre Koffer packen.

Drohne im Handgepäck mitnehmen

Wenn Ihre Drohne in Ihr Handgepäck passt, reist sie geschützt in der Kabine mit. Viele Drohnen sind zusammenklappbar (wie die DJI Mini 5 Pro oder die Air 3S), sodass sie problemlos in einen Rucksack oder eine kleine Tasche passen.

Tipp: Viele Fluggesellschaften erlauben neben Ihrem Handgepäck auch einen kleinen „persönlichen Gegenstand“ (wie eine Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack). Eine kompakte Drohne wie die Mini 5 Pro passt oft hinein, was praktisch ist, um Platz in Ihrem Handgepäck zu sparen.

Drohne im aufgegebenen Gepäck mitnehmen

Wenn Ihre Drohne nicht in das Handgepäck passt, darf sie in der Regel im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Bei einigen Fluggesellschaften ist es sogar vorgeschrieben, die Drohne (ohne Akkus) im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. Beachten Sie jedoch, dass Koffer beim Ein- und Ausladen nicht immer sorgfältig behandelt werden. Verpacken Sie Ihre Drohne daher sicher:

  • Verwenden Sie einen Hartschalenkoffer oder eine stabile Kameratasche
  • Oder polstern Sie die Drohne mit Kleidung und Handtüchern
  • Sichern Sie den Gimbal mit der mitgelieferten Verriegelung

Wichtig: Akkus, Fernbedienungen und Brillen mit eingebautem Akku dürfen niemals im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Diese müssen immer mit in die Kabine genommen werden.

Drohnenakkus und wiederaufladbares Zubehör

Drohnenakkus sind Lithium-Polymer-Akkus (LiPo). Diese können bei Beschädigung in Brand geraten, weshalb strenge Vorschriften gelten:

  • Immer im Handgepäck. Niemals im aufgegebenen Gepäck, keine Ausnahmen
  • Entladen Sie Ihre Akkus vor dem Flug auf etwa 30–50 % (LiPo-Akkus sind bei niedrigerer Ladung stabiler)
  • Transportieren Sie sie in einer LiPo-Safe-Tasche oder einer hitzebeständigen Tasche, die im Falle eines Durchschlags den Brand auffängt
  • Kleben Sie die Pole mit Isolierband ab oder lassen Sie sie in ihrer Originalverpackung
  • Die maximale Anzahl an Akkus variiert je nach Fluggesellschaft (oft 2 Ersatzakkus, manchmal mehr mit Genehmigung)

An Ihrem Zielort angekommen – darf Ihre Drohne ins Land?

Nicht jedes Land heißt Drohnen willkommen. In einigen Ländern wird Ihre Drohne am Zoll beschlagnahmt, in anderen dürfen Sie sie zwar mitnehmen, aber nicht ohne lokale Registrierung fliegen.

Länder, in denen Drohnen eingeschränkt oder verboten sind (Stand 2026):

  • Marokko — Drohnen werden bei der Einfuhr beschlagnahmt
  • Kuba — Drohnen müssen bei der Ankunft abgegeben werden
  • Indien — strenge Einfuhrbestimmungen und obligatorische Registrierung
  • Ägypten— Einfuhr nur mit Sondergenehmigung
  • Indonesien — erlaubt, für die gewerbliche Nutzung fallen jedoch lokale Registrierungsgebühren an
  • Thailand— erlaubt, aber obligatorische Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft
  • Türkei — Drohnen über 500 g müssen bei der DGCA registriert werden

Innerhalb der EU: Drohnen sind in allen EU-Ländern willkommen. Ihr EU-Drohnenführerschein ist in allen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gültig. Es gelten jedoch je nach Land lokale Flugvorschriften (Flugverbotszonen in der Nähe von Flughäfen, Naturschutzgebieten usw.). Überprüfen Sie immer die Drohnenkarte des Landes, in das Sie reisen.

Außerhalb der EU ändern sich die Vorschriften manchmal. Informieren Sie sich daher kurz vor Ihrer Abreise bei der offiziellen Luftfahrtbehörde des Landes und nicht nur in alten Blogs oder Forenbeiträgen.

Checkliste vor dem Flug: Transport der Drohne im Gepäck

Folgende Punkte können Sie im Voraus überprüfen:

  • Drohne zusammengeklappt und gut verpackt
  • Gimbal mit der Verriegelung gesichert
  • Akkus auf 30–50 % entladen, in LiPo-Safe-Beutel, im Handgepäck
  • Fernsteuerung im Handgepäck
  • Regeln Ihrer Fluggesellschaft überprüft
  • Regeln Ihres Ziellandes überprüft
  • EU-Drohnenführerschein digital und/oder ausgedruckt dabei

Mit dieser Vorbereitung kommen Sie problemlos durch die Sicherheitskontrolle und Ihre Drohne ist sicher in der Kabine verstaut. Bereit, an Ihrem Reiseziel die Traumaufnahmen zu machen.

Möchten Sie wissen, welche Drohne sich am besten für die Reise eignet? Lesen Sie auch unseren Blogbeitrag über die besten Drohnen für den Urlaub, in dem wir die DJI Mini 5 Pro, Air 3S, Avata 360 und Mavic 4 Pro miteinander vergleichen.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

Newsletter

Geben Sie unten Ihre E-Mail-Adresse ein und wir halten Sie über alle Neuigkeiten zu Drohnen auf dem Laufenden.

Abonnieren