Drohnen-Kategorien: Welche Regeln gelten?
Wo Sie fliegen dürfen, ob Sie einen EU-Drohnenführerschein benötigen und wie viel Abstand Sie zu Menschen und Gebäuden einhalten müssen, hängt von der Drohnenkategorie ab, in der Sie fliegen.
Es gibt verschiedene Drohnenkategorien. In welcher Drohnenkategorie Sie fliegen dürfen, hängt von der Cx-Etikett und ansonsten vom Gewicht der Drohne ab.
Drohnen-Kategorien
In diesem Blog können Sie lesen, welche Regeln für die einzelnen Drohnenkategorien gelten.
- Offene Kategorie für Drohnen
- Unterkategorie A1
- Unterkategorie A2
- Unterkategorie A3
- Spezielle Kategorie
Offene Kategorie für Drohnen
Die meisten Flüge werden in der offenen Kategorie durchgeführt. Die offene Kategorie bedeutet, dass Sie Drohnen im unkontrollierten Luftraum fliegen dürfen. Allerdings benötigen Sie für Drohnenflüge in der offenen Kategorie häufig einen EU-Drohnenführerschein (ab 250 Gramm) und eine Betreibernummer.
Es gibt drei Unterkategorien der offenen Kategorie: Unterkategorie A1, Unterkategorie A2 und Unterkategorie A3. Welche Drohnenregeln in der offenen Kategorie gelten, können Sie in unserem Blog Drohnenregeln im Jahr 2023 nachlesen.
Drohnen-Unterkategorie A1
In der Unterkategorie A1 dürfen Sie bis zum 1. Januar 2024 kleine, leichte Drohnen bis zu 500 Gramm fliegen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dies nur noch für Drohnen bis zu 250 Gramm. Schwerere Drohnen ohne Cx-Etikett werden in die Unterkategorie A3 fallen.
Drohnen bis zu 250 Gramm dürfen über Menschen fliegen, aber nicht über Menschenmengen. Sie dürfen über und über Gebäuden fliegen. Um diese Drohnen zu fliegen, müssen Sie das Handbuch der Drohne durchlesen. Wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, müssen Sie sich beim LBA als 'Besitzer' der Drohne registrieren lassen.
Drohnen zwischen 250g und 500g dürfen nicht direkt über Menschen fliegen. Es gibt jedoch kein Abstandskriterium zu Personen. Sie dürfen über und über Gebäuden fliegen. Um eine Drohne ohne Cx-Etikett mit einem Gewicht zwischen 250 und 500 Gramm zu fliegen, müssen Sie den EU-Drohnenführerschein A1/A3 besitzen. Sie absolvieren einen Online-Schulungskurs und legen eine Online-Prüfung ab.
Drohnen-Unterkategorie A2
In der Unterkategorie A2 dürfen Sie im Jahr 2023 Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 Kilogramm fliegen. In dieser Drohnenkategorie müssen Sie einen Abstand von 50 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten. Es ist erlaubt, über und über Gebäuden zu fliegen.
Um in der Unterkategorie A2 zu fliegen, muss der Pilot den EU-Drohnenführerschein A1/A3 + A2 besitzen. Da schwerere Drohnen über und über Gebäuden geflogen werden dürfen, ist das zusätzliche A2-Zertifikat erforderlich. Der Pilot sollte sich außerdem beim LBA als 'Eigentümer' der Drohne registrieren lassen.
Drohnen-Unterkategorie A3
In der Unterkategorie A3 dürfen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg geflogen werden. In der Unterkategorie A3 muss der Pilot einen Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden, Menschen, Industrie und Erholungsgebieten einhalten.
Um in der Unterkategorie A3 zu fliegen, muss der Pilot im Besitz des EU-Drohnenführerscheins A1/A3 sein. Der Pilot muss sich außerdem beim LBA als 'Besitzer' der Drohne registrieren lassen.
Werden sich die Drohnenkategorien im Jahr 2024 ändern?
Die Kategorien werden sich nicht ändern, aber... die Übergangsregelung für Drohnen wird am 1. Januar 2024 enden. Das bedeutet, dass Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung ab 250 Gramm dann in die Unterkategorie A3 fallen. Wenn Sie also eine neue Drohne kaufen, sollten Sie prüfen, ob das Fluggerät ein Cx-Label hat oder bekommen wird (C0, C1 oder C2).
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Cx-Label und die Kategorie, in die das Fluggerät fällt:
Cx Etikett |
Unterkategorie |
Kriterien |
Registrierung |
Zertifikat |
C0 |
A1 |
Weit über Menschen, nicht über Menschenmengen. Weit über Gebäude. |
Ja |
A1/A3 Empfohlen |
C1 |
A1 |
Nicht direkt über Personen. Nicht über Menschenmengen. Gut über Gebäuden. |
Ja |
A1-A3 |
C2* |
A2 |
Mindestens 30 Meter Abstand zu Menschen, mindestens 5 Meter Abstand im Niedriggeschwindigkeitsmodus. Weit über Gebäuden. |
Ja |
A1-A3 + A2 |
C3/C4 |
A3 |
Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten. |
Ja |
A1-A3 |
* Mit einem C2-Label dürfen Sie übrigens auch in der Unterkategorie A3 fliegen, solange Sie die für die Unterkategorie A3 geltenden Einschränkungen einhalten.
Spezielle Kategorie
Wenn Sie z.B. in einer Flugverbotszone fliegen wollen oder bestimmte Grenzen in der offenen Kategorie überschreiten, landen Sie in der speziellen Kategorie.
Holen Sie sich Ihren EU Drohnenführerschein
Zum Fliegen einer Drohne benötigen Sie oft einen EU-Drohnenführerschein. Sie können den EU-Drohnenführerschein einfach und schnell online beantragen.
- Nehmen Sie an einer Online-Schulung teil, in der alle Drohnenregeln erklärt werden.
- Legen Sie eine Online-Prüfung ab (diese kann jederzeit begonnen und kostenlos wiederholt werden)
- Sobald Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie den offiziellen EU-Drohnenführerschein beantragen (ausgestellt von der RDW in den Niederlanden; genehmigt von der EASA)
Fragen dazu, welchen EU-Drohnenführerschein Sie für Ihre Drohne benötigen, in welcher Drohnenkategorie Sie fliegen dürfen etc. nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.