Drohnen und Regeln in 2023
Sie haben gerade eine neue Drohne gekauft und möchten sie fliegen lassen. Aber ist das einfach so erlaubt? Seit 2021 ist eine neue europäische Gesetzgebung für Drohnen in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen Gesetzgebung haben sich für Drohnenpiloten viele Dinge geändert. Es ist wichtig, dass Sie sich als Drohnenpilot selbst an die Gesetze halten. In diesem Blog lesen Sie über die wichtigsten Gesetze für Drohnen im Jahr 2023.
Drohnenregeln Deutschland 2023
Bestimmungen für den Betrieb von Drohnen während des Flugs:
- Eine maximale Höhe von 120 Metern
- Die Drohne darfMaximal 25 kg wiegen
- Sie darf nicht in einer (vorübergehenden) Flugverbotszone geflogen werden
- Die Drohne muss in direkter Sichtweite des Piloten geflogen werden (VLOS)
- Halten Sie Abstand zu Flugplätzen, Militärbasen und sensiblen Gebieten ein
- Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Personen ein
- Die Privatsphäre eines jeden sollte berücksichtigt werden.
Gesetze für Drohnenpiloten
Gesetze für Drohnenpiloten:
- Es gibt ein Mindestalter für den Piloten.
- Der Drohnenpilot sollte im Besitz eines EU-Drohnenführerscheins sein, wenn er Drohnen ab 250 Gramm fliegt.
- Der Drohnenpilot muss die Drohne registrieren und die Registrierungsnummer an der Drohne anbringen.
Welche Drohnenkategorien gibt es?
Die offene Kategorie hat drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Die verschiedenen Kategorien haben unterschiedliche Abstandskriterien zu Gebäuden und Menschen. In welcher Unterkategorie Sie fliegen dürfen, hängt von dem Gewicht oder der Cx-Etikett Ihrer Drohne ab.
Drohnengesetz in 2023 nach Unterkategorie
Unterkategorie |
Entfernungskriterien |
A1 |
Das Fliegen über Gebäuden und Menschen ist erlaubt. Gruppen dürfen nicht überflogen werden. |
A2 |
Sie dürfen über Gebäuden fliegen Sie müssen einen Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen oder 5 Metern im Niedriggeschwindigkeitsmodus einhalten. |
A3 |
Sie dürfen nicht über Gebäude oder Personen fliegen. Sie sollten einen Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden und Personen einhalten. |
In welcher Unterkategorie kann ich eine Drohne fliegen?
Die Unterkategorie A1 ist für leichte Drohnen. In der Unterkategorie A2 dürfen schwerere Drohnen über Gebäuden und in der Nähe von Menschen geflogen werden. In Unterkategorie A3 dürfen Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 kg in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und Menschen geflogen werden. Die Tabelle unten zeigt, in welche Kategorie Ihre Drohne fällt.
Unterkategorie |
Gewicht der Drohne ohne Cx-Label |
A1 |
bis 500 Gramm |
A2 |
500 Gramm bis 2 Kilo |
A3 |
2 bis 25 Kilo |
In 2024 werden Drohnen ohne Cx-Etikett ab 250 Gramm in die Unterkategorie A3 fallen. Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind und kein Cx-Label haben, dürfen dann nicht mehr in der Unterkategorie A1 oder A2 fliegen.
Wenn Ihre Drohne ein Cx-Etikett hat, landen Sie in der Unterkategorie darunter.
Unterkategorie |
Cx-Etikett |
A1 |
C0/C1 |
A2 |
C2 |
A3 |
C2/C3/C4 |
Brauche ich gemäß den Gesetzen für Drohnen einen EU-Drohnenführerschein?
Wenn Sie eine Drohne mit mehr als 249 Gramm Gewicht fliegen wollen, ist der EU-Drohnenführerschein obligatorisch. In der offenen Kategorie gibt es zwei Zertifikate zu erwerben.
- Basis-Zertifikat A1/A3
- Großer Drohnenführerschein A2
Das Basiszertifikat erlaubt Ihnen, in den Unterkategorien A1 und A3 zu fliegen. Der große Drohnenschein A2 berechtigt Sie zum Fliegen in der Unterkategorie A2. Welchen Drohnenführerschein Sie für Ihre Drohne benötigen, können Sie über unsere Entscheidungshilfe berechnen.