Drohnen und Gesetz in 2023

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Sie haben kürzlich eine brandneue Drohne erworben und möchten diese gerne in die Lüfte steigen lassen. Doch ist dies einfach so erlaubt? Seit dem Jahr 2021 wurde eine frische europäische Gesetzgebung für Drohnen in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser neumodischen Gesetzeslage haben sich etliche Aspekte für Drohnenpiloten verändert. Es kommt stark darauf an, dass Sie als besonnener Drohnenpilot die geltenden Gesetze eigenverantwortlich beachten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die grundlegenden Regelungen für Drohnen im Jahr 2023.

Drohnengesetz Deutschland 2023

Gesetze für Drohnen während des Drohnenflugs:

  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Das Gewicht der Drohne darf nicht mehr als 25 kg betragen
  • Die Nutzung ist in (temporären) Flugverbotszonen nicht gestattet
  • Die Drohne muss stets in direkter Sichtlinie des Piloten (VLOS) bleiben
  • Es ist wichtig, einen angemessenen Abstand zu Flughäfen, Militärbasen und sensiblen Arealen einzuhalten
  • Ausreichender Abstand zu Personen ist zwingend einzuhalten
  • Die Wahrung der Privatsphäre jedes Einzelnen sollte stets beachtet werden

Gesetze für Drohnenpiloten

 Gesetze für Drohnenpiloten:

  • Es gibt ein Mindestalter für den Piloten.
  • Der Drohnenpilot sollte im Besitz eines EU-Drohnenführerscheins sein, wenn er Drohnen ab 250 Gramm fliegt.
  • Der Drohnenpilot muss die Drohne registrieren und die Registrierungsnummer an der Drohne anbringen.

Welche Drohnenkategorien gibt es?

Die Open-Kategorie gliedert sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Die verschiedenen Unterkategorien weisen unterschiedliche Abstandsregelungen zu Gebäuden und Personen auf. Ihre Berechtigung zur Nutzung einer bestimmten Untergruppe hängt vom Gewicht Ihrer Drohne oder dem Cx-Label ab.

Drohnengesetz in 2023 nach Unterkategorie

Unterkategorie

Entfernungskriterien

A1

Das Fliegen über Gebäuden und Menschen ist erlaubt.

Gruppen dürfen nicht überflogen werden.

A2

Sie dürfen über Gebäuden fliegen

Sie müssen einen Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen oder 5 Metern im Niedriggeschwindigkeitsmodus einhalten.

A3

Sie dürfen nicht über Gebäude oder Personen fliegen.

Sie sollten einen Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden und Personen einhalten.


In welcher Unterkategorie kann ich eine Drohne fliegen?

Die A1-Unterkategorie ist für Drohnen im Leichtgewichtsbereich vorgesehen. In der A2-Unterkategorie haben schwerere Drohnen die Erlaubnis, über Gebäuden zu fliegen und sich in der Nähe von Menschen aufzuhalten. Die A3-Unterkategorie erlaubt den Flug von Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg in einem ausreichenden Abstand zu Gebäuden und Personen. Die folgende Tabelle illustriert, welcher Unterkategorie Ihre Drohne zugeordnet wird:

Unterkategorie

Gewicht der Drohne ohne Cx-Label

A1

bis 500 Gramm

A2

500 Gramm bis 2 Kilo

A3

2 bis 25 Kilo


In 2024 werden Drohnen ohne Cx-Etikett ab 250 Gramm in die Unterkategorie A3 fallen. Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind und kein Cx-Label haben, dürfen dann nicht mehr in der Unterkategorie A1 oder A2 fliegen.

Wenn Ihre Drohne ein Cx-Etikett hat, landen Sie in der Unterkategorie darunter.

Unterkategorie

Cx-Etikett

A1

C0/C1

A2

C2

A3

C2/C3/C4


Brauche ich gemäß den Gesetzen für Drohnen einen EU-Drohnenführerschein?

Sofern Sie beabsichtigen, eine Drohne mit einem Gewicht von über 249 Gramm zu betreiben, ist der EU-Drohnenführerschein erforderlich. Innerhalb der offenen Kategorie besteht die Möglichkeit, zwei Zertifikate zu erlangen.

  • Basis-Zertifikat A1/A3
  • Großer Drohnenführerschein A2

Das Basiszertifikat erlaubt Ihnen, in den Unterkategorien A1 und A3 zu fliegen. Der große Drohnenschein A2 berechtigt Sie zum Fliegen in der Unterkategorie A2. Welchen Drohnenführerschein Sie für Ihre Drohne benötigen, können Sie über unsere Entscheidungshilfe berechnen.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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