Wichtige Drohnenregeln im Jahr 2023

Dieser Blog wird Ihr von Drone Class präsentiert, Ihrem Drohnentrainer für das Fliegen in der offenen und speziellen Kategorie.

Sie haben gerade eine neue Drohne gekauft und möchten sie fliegen lassen. Aber ist das einfach so erlaubt? Seit 2020 ist eine neue europäische Gesetzgebung für Drohnen in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen Gesetzgebung haben sich viele Dinge für Drohnenpiloten geändert. Als Drohnenpilot ist es wichtig, sich an diese Drohnenregeln zu halten. Die Geldstrafen für Verstöße gegen die Drohnenregeln können hoch sein. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Drohnenregeln für das Jahr 2023.

Was sind die wichtigsten Regeln für Drohnen im Jahr 2023?

Hier ist eine Liste der wichtigsten Punkte:

  • Bevor Sie eine Drohne fliegen können, müssen Sie eine EU-Drohnenlizenz erwerben
  • Sie müssen sich als Drohnenpilot registrieren lassen und eine Betreibernummer beantragen
  • Eine Drohne darf maximal 120 Meter hoch fliegen
  • In den Niederlanden ist das Fliegen von Drohnen nur tagsüber erlaubt, Nachtflüge sind in der offenen Kategorie verboten
  • In einer (vorübergehenden) Flugverbotszone darf keine Drohne geflogen werden
  • Das Überfliegen von unbeteiligten Personen ist nicht erlaubt

Welche Drohnenkategorien wird es im Jahr 2023 geben?


In der offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien, in die die Drohne fallen kann. Die Tabelle unten zeigt diese Kategorien. Eine weitere Kategorie ist die spezielle Kategorie. Als Pilot gelangen Sie in die spezielle Kategorie, wenn Sie die Grenzen der offenen Kategorie überschreiten.

Unterkategorie

Gewicht der Drohne ohne Cx-Label

A1

0-500 Gramm

A2

500 Gramm - 2 Kilo

A3

2-25 Kilo


Ab dem 1. Januar 2024 werden alle Flugzeuge mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr ohne Cx-Kennzeichnung in die Unterkategorie A3 fallen. Sie können diese Art von Fluggeräten also nicht mehr in der Unterkategorie A2 fliegen. Besitzt Ihre Drohne bereits ein Cx-Label? Dann wird diese Tabelle für Sie gelten.

Cx Etikett

Gewicht

Unterkategorie

C0

0-250 Gramm

Unterkategorie A1

C1

0-900 Gramm

Unterkategorie A1

C2

0-4 Kilo

Unterkategorie A2 oder A3*

C3 oder C4

0-25 Kilo

Unterkategorie A3


* Sie können freiwillig eine Drohne mit C2 Etikett in der Unterkategorie A3 fliegen, wenn Sie die A3-Beschränkungen einhalten.

Brauche ich nach den Drohnenregeln von 2023 eine EU-Drohnenlizenz?

Der Pilot muss eine EU-Drohnenlizenz besitzen, wenn die Drohne schwerer als 249 Gramm ist. Der EU-Drohnenführerschein besteht aus einer Grundbescheinigung und einer Ergänzungsbescheinigung. Mit den EU-Kompetenznachweis (A1-A3) können Sie loslegen, während das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) Ihnen erlaubt, etwas schwerere Drohnen in bebauten Gebieten zu fliegen.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Zertifikaten: 

Zertifikat A1-A3

  • EU-Kompetenznachweis
  • Obligatorisch für Drohnen von 250 Gramm bis 25 Kilo
  • Mit diesem Zertifikat müssen Sie, ab 2 Kilo oder mit C3-C4 Etikette, einen Abstand von mindestens 150 Metern von bebautem Gebiet einhalten

Zertifikat A2

  • EU-Fernpiloten-Zeugnis
  • Optional für Drohnen ohne C2 Etikett von 500 Gramm bis 2 Kilo
  • Halten Sie 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen
  • Flüge sind über bebauten Gebieten erlaubt

Möchten Sie wissen, welches Zertifikat Sie benötigen, um die Drohnenvorschriften von 2023 einzuhalten? Nutzen Sie diese Entscheidungshilfe, um herauszufinden, welches Zertifikat Sie benötigen.

Brauche ich nach den Drohnenregeln von 2023 eine Betreiberregistrierung (e-ID)?

Die Betreiberregistrierung (e-ID) ist für alle Drohnen mit einer eingebauten Kamera obligatorisch. Außerdem ist diese Nummer für Geräte ohne Kamera ab 250 Gramm vorgeschrieben. Sie können diese bei der nationalen Behörde beantragen (LBA in Deutschland). Die Betreiberregistrierung (e-ID) ist in der gesamten EU gültig.

Wie sieht die Übergangsregelung aus?

Die Übergangsregelung erlaubt den Flug von Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung, da es in den vergangenen zwei Jahren überhaupt keine Cx-Kennzeichnung gab. Diese Regelung wird jedoch am 1. Januar 2024 auslaufen.

Die Hersteller von Drohnen müssen neue Drohnen anhand hoher Sicherheitsanforderungen testen. Wenn eine Drohne zugelassen wird, erhält sie ein Cx-Label. Drohnen können auch im Nachhinein ein Cx-Label erhalten, wenn der Hersteller sich dazu verpflichtet.

Drohnen, die 250g oder mehr wiegen und kein Cx-Kennzeichen haben, werden ab dem 1. Januar 2024 automatisch in die Unterkategorie A3 fallen. Das bedeutet, dass Sie mit diesen Drohnen einen größeren Abstand zu Gebäuden einhalten müssen.

Sem van Geffen

Miteigentümer Drone Class B.V.

Über den Autor

Sem ist ein erfahrener Trainer/Entwickler, dessen Hauptinteresse Drohnen sind. Er besitzt das EASA STS Theorie-Zertifikat. Sein Spezialgebiet ist das EU-Luftfahrtrecht und er fliegt gerne die DJI Mavic 3 Enterprise.

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