Open Category: Drohnen-Regeln
Ab dem 31. Dezember 2020 können Privatpersonen und Unternehmer in der offenen Kategorie fliegen. Auf der Basis der goldenen Regeln für den sicheren Flugbetrieb haben wir uns bereits in die neue EU-Drohnenverordnung vertieft.
Drohnen-Regeln
Was bedeutet es, in der offenen Kategorie zu fliegen? Auf den Punkt gebracht bedeutet es:
- Maximale Flughöhe: 120 m über Grund
- VLOS (Visual Line of Sight), unmittelbarer Sichtkontakt zur Drohne während des gesamten Fluges
- Mindestalter des Drohnenpiloten 16 Jahre
- Höchstgewicht der Drohne 25 kg
- Kein Transport gefährlicher Güter und kein Abwurf von Gegenständen
Darüber hinaus hat man sich an lokale Flugverbotszonen zu halten. Weicht Ihr Flugbetrieb davon ab? Dann fliegen Sie in der Specific oder Certified Category. Anhand einer Risikobewertung (SORA) können Sie ermitteln, welche Kategorie für Sie gilt. Die EU-Drohnenverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, sowie in der Schweiz, Norwegen und Island.
Piloten
Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist ab dem 31. Dezember 2020 gesetzlich vorgeschrieben und wird über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zur Verfügung stehen.
Kurse und Prüfungen
In jedem Fall sollte man den Online-Kurs und die Online-Prüfung für den EU-Kompetenznachweis absolvieren (ab 250 g).
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis ist obligatorisch, wenn man mit einer nicht zertifizierten Drohne (ab 500 g bis 2 kg) oder einer mit C2-Label fliegen möchte. Für dieses Zertifikat benötigt man einen Folgekurs mit einer Präsenzprüfung und einem Selbsttraining.
Drohnen
Die technischen Anforderungen, die an (neue) Drohnen gestellt werden, kann man hier nachlesen.
Unternehmen
Für Unternehmen ist eine Haftpflichtversicherung (für jede Drohne) obligatorisch. Wenn Sie eine Privatperson sind, sollten Sie Ihre persönliche Haftpflichtversicherung auf Deckung bei Flugbetrieb von Drohnen überprüfen.
Hier kann man die EASA Easy Access Rules finden.